Nutzungsplanung
Die Nutzungsplanung setzt sich zusammen aus Zonenplan und Baureglement sowie auf Teilgebiete bezogene Sondernutzungspläne. In diesen Gebieten gilt das zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung geltende Recht.
Nutzungsmass und -art werden im Zonenplan in Verbindung mit dem Baureglement definiert. Massgeschneiderte Abweichungen von dieser Grundordnung können in Gestaltungsplänen (Sondernutzungspläne) geregelt sein (blau markierte Gebiete in Übersicht, siehe Link unten).