Biodiversität dient den Menschen

Biodiversität beschreibt die Artenvielfalt von Tieren, Pflanzen und Moose in ihren Lebensräumen und Ökosystemen. Für den Menschen bildet Biodiversität eine wichtige Lebensgrundlage.

Ob die Renaturierung von Bächen, die Pflanzung von Wildhecken, seltenen Obstsorten oder die extensive Pflege der vier Naturschutzgebiete: Seit Jahrzehnten fördert die Stadt artgerechte Lebensräume mit folgenden Vorteilen:

  • Artenreiche Lebensräume sind aufgrund des Klimawandels robuster
  • begrünte Räume im Zentrum und in der Periphärie der Stadt dienen der Klimaregulierung
  • naturnahe Grünräume schaffen mehr Lebensqualität.

Bei der Umsetzung stützt sich die Stadt Kreuzlingen auch auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (SR 451 / RB 450.1). Es  fordert von den Gemeinden Massnahmen zum ökologischen Ausgleich anzuordnen und zu finanzieren. Dabei geht es  insbesondere um naturnahe und standortgemässe Pflanzungen wie Feldgehölze, Hecken, Uferbestockungen oder andere.

Aktuelle Meldungen

Wegzug - Abmeldung
Wer von Kreuzlingen wegzieht, muss dies innert 14 Tagen dem Einwohneramt melden. 
Umzug / Adressänderung
Wer innerhalb von Kreuzlingen umzieht, hat dies innert 14 Tagen beim Einwohneramt zu melden. 
Zuzug - Anmeldung
Wer nach Kreuzlingen zieht, hat sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anzumelden. Auch Energie Kreuzlingen muss informiert werden.Anmelden in Kreuzlingen, Einwohneramt
Winterdienst
Die Stadt Kreuzlingen betreibt einen reduzierten Winterdienst.
Strassenreparaturen
Kleinere Strassenreparaturen werden durch die Mitarbeitenden des Werkhofs ausgeführt.
Strassensignalisation
Bei der Antragstellung muss zwischen öffentlichem Grund und privatem Grund unterschieden werden.
Pilzkontrolle
Die Stadt Kreuzlingen bietet von Anfang August bis Ende Oktober eine amtliche Pilzkontrolle an. 
Rechtsberatung
In Kreuzlingen bieten sowohl BENEFO als auch der Thurgauische Anwaltsverband Rechtsberatungen an.
Pflegefinanzierung
Gemäss der aktuell gültigen Pflegefinanzierung haben Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei ihren Wohngemeinden Restkosten einzufordern.
Bestattungsverfügung
Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann die Situation deutlich erleichtern. Diese Verfügung wird zusammen mit den Mitarbeitern des Bestattungsamtes erstellt und dort hinterlegt.
Steuerstundung / Steuererlass
Ist eine steuerpflichtige Person in Zahlungsschwierigkeiten, kann ihr Stundung oder Ratenzahlung gewährt werden.
Quellensteuer - Hinweise
Per 1. Januar 2023 wurde die Quellensteuer über die kantonale Verwaltung zentralisiert.

Weitere Informationen

Titel
Kategorie
Datum

Wir verwenden Cookies. Alle Informationen zu unseren Cookies, deren Zweck und wie Sie Cookies jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ablehnen der Cookies die Anzeige externer Inhalte (wie z.B. den Veranstaltungskalender) verhindern.