Bauvorhaben? Lassen Sie sich beraten!
Nach vorgängiger Terminvereinbarung können in der Bauverwaltung die auf einem Grundstück geltenden öffentlichen Eigentumsbeschränkungen eingesehen werden. Dazu zählen beispielsweise Baureglement, Zonenplan, Gestaltungs- und Baulinienpläne sowie Vorschriften der kommunalen Bau- und Nutzungsordnungen oder Verzeichnisse von Schutzobjekten.
Auskünfte über Altlasten, Verdachtsflächen oder allfällige andere Bodenbelastungen sind durch die Grundeigentümerin, den Grundeigentümer oder eine bevollmächtigte Person einzuholen.
Es ist frühzeitig abzuklären, ob ein Lärmschutznachweis, ein hydraulischer Nachweis gemäss generellem Entwässerungsplan (GEP) oder ein Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) erforderlich ist.
Einschlägige Fachnormen (z.B. SIA-Normen, VSS-Normen o.ä.) können auf der Bauverwaltung kostenlos eingesehen werden.