Bauvorhaben? Lassen Sie sich beraten!

In der Bauverwaltung stehen Ihnen erfahrene Fachleute zur Verfügung – etwa für Beratungen über Verfahrensabläufe, gesetzliche Vorgaben, die Bebaubarkeit von Grundstücken oder andere Aspekte, die zu berücksichtigen sind.

Nach vorgängiger Terminvereinbarung können in der Bauverwaltung die auf einem Grundstück geltenden öffentlichen Eigentumsbeschränkungen eingesehen werden. Dazu zählen beispielsweise Baureglement, Zonenplan, Gestaltungs- und Baulinienpläne sowie Vorschriften der kommunalen Bau- und Nutzungsordnungen oder Verzeichnisse von Schutzobjekten.

Auskünfte über Altlasten, Verdachtsflächen oder allfällige andere Bodenbelastungen sind durch die Grundeigentümerin, den Grundeigentümer oder eine bevollmächtigte Person einzuholen.

Es ist frühzeitig abzuklären, ob ein Lärmschutznachweis, ein hydraulischer Nachweis gemäss generellem Entwässerungsplan (GEP) oder ein Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) erforderlich ist.

Einschlägige Fachnormen (z.B. SIA-Normen, VSS-Normen o.ä.) können auf der Bauverwaltung kostenlos eingesehen werden.

Weitere Dienstleistungen

Wir verwenden Cookies. Alle Informationen zu unseren Cookies, deren Zweck und wie Sie Cookies jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ablehnen der Cookies die Anzeige externer Inhalte (wie z.B. den Veranstaltungskalender) verhindern.