Bauvorhaben? Lassen Sie sich beraten!

In der Bauverwaltung stehen Ihnen erfahrene Fachleute zur Verfügung – etwa für Beratungen über Verfahrensabläufe, gesetzliche Vorgaben, die Bebaubarkeit von Grundstücken oder andere Aspekte, die zu berücksichtigen sind.

Nach vorgängiger Terminvereinbarung können in der Bauverwaltung die auf einem Grundstück geltenden öffentlichen Eigentumsbeschränkungen eingesehen werden. Dazu zählen beispielsweise Baureglement, Zonenplan, Gestaltungs- und Baulinienpläne sowie Vorschriften der kommunalen Bau- und Nutzungsordnungen oder Verzeichnisse von Schutzobjekten.

Auskünfte über Altlasten, Verdachtsflächen oder allfällige andere Bodenbelastungen sind durch die Grundeigentümerin, den Grundeigentümer oder eine bevollmächtigte Person einzuholen.

Es ist frühzeitig abzuklären, ob ein Lärmschutznachweis, ein hydraulischer Nachweis gemäss generellem Entwässerungsplan (GEP) oder ein Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) erforderlich ist.

Einschlägige Fachnormen (z.B. SIA-Normen, VSS-Normen o.ä.) können auf der Bauverwaltung kostenlos eingesehen werden.

Weitere Dienstleistungen

Abgabe von Regenwassertanks
Gärtnerinnen und Gärtner aufgepasst: Die Stadt Kreuzlingen vergibt Regenwassertanks gratis und frei Haus geliefert. Die gebrauchten Behälter fassen 1'000 Liter und können als Regenwassertanks eingesetzt werden.
Amtliche Vermessung
Die Einmessung und Nachführung für die amtliche Vermessung von Bauten und Anlagen erfolgt durch den Nachführungsgeometer Wälli Ingenieure AG, Kreuzlingen.
Bauen und Sanieren - Prüfung Brandschutz
Die Firma  SJB Kempter Fitze AG prüft im Auftrag der Bauverwaltung die eingehenden Baugesuche auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften.
Baustelle
Bauen und Sanieren - Unterlagen Tiefbau
Baustelle
Bauen und Sanieren - Unterlagen Umwelt
Baustelle
Baugesuch nach altem Recht
Baustelle
Baugesuch nach neuem Recht
Denkmalschutz
Schützenswerte Objekte werden durch den Stadtrat mittels eigentümerverbindlichen Verfügungen unter Schutz gestellt.
Energieberatung
Die Energieberatungsstelle berät interessierte Personen über die wärmetechnische Sanierung von Gebäuden, energiegerechtes Bauen und energiebewusstes Verhalten beim Wohnen.Energiebeauftragter Roman Schwarz
Erhalt und Förderung von Grünflächen und Grünräumen
Im Zuge der Realisierung von Neubauten geraten Grünflächen vermehrt unter Druck. Sie werden versiegelt oder als Steingärten angelegt. Durch den Erhalt und die Förderung von Grünflächen kann ein Beitrag zur drohenden Überhitzung der Stadt geleistet werden.
Erhöhung Sanierungsquote von Gebäuden
Die Verbrennung von fossilen, nicht erneuerbaren Energieträgern wie Erdöl und Kohle setzt klimaschädigende Gase wie CO2 frei. Klimaschutz bedeutet daher auch, den Ausstoss von Treibhausgasen auf Null zu reduzieren. Dies kann auch bei der Sanierung bestehender Gebäude angestrebt werden.
Grundstücksgeschäfte
Das Grundbuchamt Kreuzlingen ist zuständig für die verschiedenartigen Grundstücksgeschäfte.

Wir verwenden Cookies. Alle Informationen zu unseren Cookies, deren Zweck und wie Sie Cookies jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ablehnen der Cookies die Anzeige externer Inhalte (wie z.B. den Veranstaltungskalender) verhindern.