Stadtkanzlei
Die Stadtkanzlei ist zentrale Anlaufstelle für den Stadtrat, den Gemeinderat und zuständig für die ordnungsgemässe Durchführung der Wahlen und Abstimmungen. Das Einwohneramt, das Bestattungsamt und die Schlichtungsbehörde in Mietsachen zählen ebenfalls zur Stadtkanzlei.
Öffnungszeiten
Tag | Vormittag | Nachmittag |
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Montag bis Mittwoch | 08.30-11.30 Uhr | 13.30-17.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30-11.30 Uhr | 13.30-18.00 Uhr |
Freitag | 08.30-11.30 Uhr | 13.30-16.00 Uhr |
Dienstleistungen Stadtkanzlei
Inklusive Bestattungsamt, Einwohneramt, Schlichtungsbehörde
Anmeldung Hund
Bei Besitzerwechsel, Umzug oder Todesfall des Hundes muss die Meldung bei der Gemeinde innert 30 Tagen geschehen sowie innert 10 Tagen im AMICUS.
Informationen zur Hundehaltung
Informationen rund um die Hundehaltung in Kreuzlingen
Identitätskarte bestellen
Identitätskarte und Pass werden für volljährige Personen für zehn Jahre ausgestellt. Für jüngere Personen beträgt die Geltungsdauer der Ausweispapiere fünf Jahre. ID
Informationen zu Lärm- und Schallschutz bei Veranstaltungen
Für Veranstaltungen bestehen Lärmschutzauflagen für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Schallschutzauflagen für die Besucherinnen und Besucher.
Lärmintensive Musikveranstaltungen - Meldung
Gemäss Schall- und Laserverordnung besteht eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit einem Schallpegel über 93 dB(A).
Mieterwechsel melden
Mieterwechsel online melden
Personalienbestätigung
Dokumente, die vom Einwohneramt eine amtliche Bestätigung der Personalien erfordern, sind persönlich am Schalter vorzuweisen.
Pilzkontrolle
Die Stadt Kreuzlingen bietet von Anfang August bis Ende Oktober eine amtliche Pilzkontrolle an.
Plakatständer - Buchung
Standaktion - Gesuch
Standaktionen für nicht kommerzielle oder gemeinnützige Institutionen werden durch die Stadtkanzlei bewilligt.
Umzug / Adressänderung
Wer innerhalb von Kreuzlingen umzieht, hat dies innert 14 Tagen beim Einwohneramt zu melden.
Veranstaltung auf öffentlichem Grund - Gesuch
Personen, Vereine und Organisationen, die eine Veranstaltung oder eine Standaktion in Kreuzlingen auf öffentlichem Grund durchführen wollen, benötigen eine Bewilligung der Stadt.