Stadtkanzlei
Die Stadtkanzlei ist zentrale Anlaufstelle für den Stadtrat, den Gemeinderat und zuständig für die ordnungsgemässe Durchführung der Wahlen und Abstimmungen. Das Einwohneramt, das Bestattungsamt und die Schlichtungsbehörde in Mietsachen zählen ebenfalls zur Stadtkanzlei.
Öffnungszeiten
Tag | Vormittag | Nachmittag |
---|---|---|
Montag bis Mittwoch | 08.30-11.30 Uhr | 13.30-17.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30-11.30 Uhr | 13.30-18.00 Uhr |
Freitag | 08.30-11.30 Uhr | 13.30-16.00 Uhr |
Dienstleistungen Stadtkanzlei
Inklusive Bestattungsamt, Einwohneramt, Schlichtungsbehörde
Wegzug - Abmeldung
Wer von Kreuzlingen wegzieht, muss dies innert 14 Tagen dem Einwohneramt melden.
Abmeldung - Wegzug ins Ausland
Wer von Kreuzlingen wegzieht, muss dies innert 14 Tagen dem Einwohneramt melden.
Wochenaufenthalt - Anmeldung
Halten Sie sich während der Woche aus beruflichen Gründen in Kreuzlingen auf, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen als Wochenaufenthalterin / Wochenaufenthalter anmelden.
Wohnsitzbestätigung bestellen
Die Wohnsitzbestätigung gibt Auskunft über die Dauer des Aufenthalts in Kreuzlingen.
Zuzug - Anmeldung
Wer nach Kreuzlingen zieht, hat sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anzumelden. Auch Energie Kreuzlingen muss informiert werden.Anmelden in Kreuzlingen, Einwohneramt
Anmeldung nach Zuzug aus dem Ausland
Die Anmeldung muss innert 14 Tagen ab Wohnsitznahme/Einreise erfolgen.