Biodiversität dient den Menschen

Biodiversität beschreibt die Artenvielfalt von Tieren, Pflanzen und Moose in ihren Lebensräumen und Ökosystemen. Für den Menschen bildet Biodiversität eine wichtige Lebensgrundlage.

Ob die Renaturierung von Bächen, die Pflanzung von Wildhecken, seltenen Obstsorten oder die extensive Pflege der vier Naturschutzgebiete: Seit Jahrzehnten fördert die Stadt artgerechte Lebensräume mit folgenden Vorteilen:

  • Artenreiche Lebensräume sind aufgrund des Klimawandels robuster
  • begrünte Räume im Zentrum und in der Periphärie der Stadt dienen der Klimaregulierung
  • naturnahe Grünräume schaffen mehr Lebensqualität.

Bei der Umsetzung stützt sich die Stadt Kreuzlingen auch auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (SR 451 / RB 450.1). Es  fordert von den Gemeinden Massnahmen zum ökologischen Ausgleich anzuordnen und zu finanzieren. Dabei geht es  insbesondere um naturnahe und standortgemässe Pflanzungen wie Feldgehölze, Hecken, Uferbestockungen oder andere.

Aktuelle Meldungen

Rechtsberatung
In Kreuzlingen bieten sowohl BENEFO als auch der Thurgauische Anwaltsverband Rechtsberatungen an.
Pflegefinanzierung
Gemäss der aktuell gültigen Pflegefinanzierung haben Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei ihren Wohngemeinden Restkosten einzufordern.
Bestattungsverfügung
Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann die Situation deutlich erleichtern. Diese Verfügung wird zusammen mit den Mitarbeitern des Bestattungsamtes erstellt und dort hinterlegt.
Steuerstundung / Steuererlass
Ist eine steuerpflichtige Person in Zahlungsschwierigkeiten, kann ihr Stundung oder Ratenzahlung gewährt werden.
Quellensteuer - Hinweise
Per 1. Januar 2023 wurde die Quellensteuer über die kantonale Verwaltung zentralisiert.
Steuerausweis
Der Steuerausweis muss persönlich am Schalter des Steueramts abgeholt werden.
Steuererklärung - Fristverlängerung
Gesuche um Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung haben natürliche Personen schriftlich begründet dem Gemeindesteueramt einzureichen.
Steuererklärung - Hinweise
Die Staats- und Gemeindesteuern natürlicher Personen werden in jeder Steuerperiode provisorisch bezogen. 
Baustelle
Bauen und Sanieren - Unterlagen Umwelt
Wespennester
Wespen treten in gewissen Jahren kaum, in anderen vermehrt auf. Der Werkhof kann bei Bedarf um Hilfe angefragt werden.
Ausstellung im Dreispitz Sport- und Kulturzentrum
Veranstaltungskalender / weitere Kalender
Abmeldung Hund
Bei Besitzerwechsel, Wegzug oder Todesfall des Hundes muss die Meldung bei der Gemeinde innert 30 Tagen geschehen sowie innert 10 Tagen im AMICUS.

Weitere Informationen

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