Biodiversität dient den Menschen

Biodiversität beschreibt die Artenvielfalt von Tieren, Pflanzen und Moose in ihren Lebensräumen und Ökosystemen. Für den Menschen bildet Biodiversität eine wichtige Lebensgrundlage.

Ob die Renaturierung von Bächen, die Pflanzung von Wildhecken, seltenen Obstsorten oder die extensive Pflege der vier Naturschutzgebiete: Seit Jahrzehnten fördert die Stadt artgerechte Lebensräume mit folgenden Vorteilen:

  • Artenreiche Lebensräume sind aufgrund des Klimawandels robuster
  • begrünte Räume im Zentrum und in der Periphärie der Stadt dienen der Klimaregulierung
  • naturnahe Grünräume schaffen mehr Lebensqualität.

Bei der Umsetzung stützt sich die Stadt Kreuzlingen auch auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (SR 451 / RB 450.1). Es  fordert von den Gemeinden Massnahmen zum ökologischen Ausgleich anzuordnen und zu finanzieren. Dabei geht es  insbesondere um naturnahe und standortgemässe Pflanzungen wie Feldgehölze, Hecken, Uferbestockungen oder andere.

Aktuelle Meldungen

Anmeldung Hund
Bei Besitzerwechsel, Umzug oder Todesfall des Hundes muss die Meldung bei der Gemeinde innert 30 Tagen geschehen sowie innert 10 Tagen im AMICUS.
Baustelle
Bauen und Sanieren - Unterlagen Tiefbau
Übersichtsplan Behindertenzugänglichkeit
Hindernisfreie Zugänglichkeit (Daten Pro Infirmis)
Planauskunft / Leitungskataster
Planauskunft, Leitungskataster, Verdachtsflächenplan, Altlastenkataster - Informationen und Bezugsquellen
Denkmalschutz
Schützenswerte Objekte werden durch den Stadtrat mittels eigentümerverbindlichen Verfügungen unter Schutz gestellt.
Hausnummer bestellen
Neunummerierungen werden in der Regel nach der Bauabnahme durch die Bauverwaltung beim Werkhof in Auftrag gegeben.
Amtliche Vermessung
Die Einmessung und Nachführung für die amtliche Vermessung von Bauten und Anlagen erfolgt durch den Nachführungsgeometer Wälli Ingenieure AG, Kreuzlingen.
Erwerb Schweizer Bürgerrecht - Einbürgerung
Für das Verfahren ist in der Stadt Kreuzlingen die Einbürgerungskommission zuständig. 
Identitätskarte bestellen
Identitätskarte und Pass werden für volljährige Personen für zehn Jahre ausgestellt. Für jüngere Personen beträgt die Geltungsdauer der Ausweispapiere fünf Jahre. ID
Beglaubigung von Kopien
Beglaubigte Fotokopien werden durch das Einwohneramt erstellt. 
Personalienbestätigung
Dokumente, die vom Einwohneramt eine amtliche Bestätigung der Personalien erfordern, sind persönlich am Schalter vorzuweisen. 
Handlungsfähigkeitszeugnis bestellen
Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass keine Bevormundung vorliegt. 

Weitere Informationen

Titel
Kategorie
Datum

Wir verwenden Cookies. Alle Informationen zu unseren Cookies, deren Zweck und wie Sie Cookies jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ablehnen der Cookies die Anzeige externer Inhalte (wie z.B. den Veranstaltungskalender) verhindern.